Laut der schwedischen nationalen Luftfahrtbehörde, dem Transport Agency of Sweden (TAS), ist das Fliegen einer Drohne in Schweden legal. Bei Fragen könnt Ihr euch gerne direkt an das TAS wenden – Kontaktinformationen: TAS-Kontaktformular / +46 010-495 64 91 (nur SMS)
In Schweden besteht seit August 2017 keine Genehmigungspflicht für das Fotografieren mit Hilfe einer Drohne.
Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne – Basierend auf meiner eigenen Forschung und meines verständnis der Gesetze sind hier die wichtigsten Regeln, für das Fliegen einer Drohne in Schweden.
– Diese Regeln gelten für den Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 7 Kilogramm:
• Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 7 kg sind mit dem Namen und der Telefonnummer des Betreibers zu kennzeichnen.
• Für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 20 kg, die für Freizeitaktivitäten verwendet werden, ist keine Haftpflichtversicherung erforderlich.
• Die Drohne muss so beleuchtet sein, dass die Position und Richtung klar erkennnar ist.
• Vor dem Fliegen prüft der Drohnenpilot aktualisierte Informationen über Einschränkungen oder besondere Bedingungen von AIP, AIP Supplement, NOTAM, Verwaltungsbehörde, Polizei und Gemeinde.
• der Drohnen Pilot soll die Drohne immer in Sichtweite haben
• Ein Flug in einem unkontrollierten Luftraum kann in einer Höhe von weniger als 120 m über dem Boden oder dem Wasser stattfinden.
• Drohnen dürfen nicht über Kernkraftwerke, Gefängnisse, Naturschutzgebiete und Militärgebiete geflogen werden.




Unter diesen Umständen ist eine besondere Genehmigung des Schwedischen Zentralamt für Transport erforderlich:
• Alle Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 7 Kilogramm.
• Jeder Flug außerhalb der Sichtlinie.
• Jeder Flug über 120 Meter in unkontrollierter Höhe.
• Flüge in der Nähe von Flugplätzen
• Flüge über Menschenansammlungen
– Es ist generell wichtig die Privatsphäre anderer zu wahren –
Drohnen Video – Gamla Stan, Stockholm
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